Berufshaftpflicht
Berufshaftpflicht fuer Heilberufe Heilpraktiker Psychologen Physiotherapeuten uvmGebäudeversicherung
Gebäude Versicherung Vergleich
Gebäude stellen meistens hohe Werte dar. Ihre Beschädigung oder gar Zerstörung kann hohe Kosten nach sich ziehen. Solchen Kosten beugt man am besten durch eine Gebäudeversicherung vor.
Eine Gebäudeversicherung sollten Sie zum Schutz Ihres eigenen Vermögens haben. Ist eine Immobilie finanziert, werden Sie in der Regel vom Kreditgeber zu einer Versicherung verpflichtet.
Einen Gebäudeversicherung Vergleich können Sie direkt online tätigen. Sie können die Beiträge und die Leistungen der Gesellschaften vergleich und auf Wunsch online Ihren Versicherungsschutz abschließen. Auch für Personen die bereits eine Gebäudeversicherung haben lohnt sich von Zeit zu Zeit ein Vergleich
Versichert ist das Wohngebäude. Darunter ist jedoch nicht nur der eigentliche Baukörper einschließlich der Grund- und Kellermauern zu verstehen, sondern auch verschiedene Einbauten. Achten Sie deshalb darauf, dass eingebaute Schränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind, denn Sie zählen ebenfalls zum Gebäude.
Mitversichert ist auch Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. (z.B. Gemeinschaftswaschanlagen, Antennen, Markisen, etc.).
Weiteres Zubehör und Grundstücksbestandteile können zusätzlich vereinbart werden.
Die verbundene Gebäudeversicherung umfasst Schäden, die durch
Feuer und Explosion (einschließlich Anprall von Fahrzeugen, Rauch/Ruß, Überschallknall),
Blitzschlag,
Leitungswasser,
Rohrbruch und Frost,
Sturm und Hagel,
am Gebäude entstehen.
Es können auch einzelne Gefahren, beispielsweise nur das Brandrisiko, versichert werden.
Der Versicherungsschutz kann ausgedehnt werden auf erweiterte Elementarschäden, z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
[ Zurück ]
Startseite Berufshaftpflicht
Heilpraktiker